
Weiterbildungen zur Schulbegleitung
Die Weiterbildung zur Schulbegleiter/in vermittelt ein Grundverständnis für Inklusion und soll dazu befähigen, Kinder und Jugendliche mit ihren verschiedenen Beeinträchtigungsformen im Schulalltag zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern.
Schulassistenz gibt den Kindern und Jugendlichen Sicherheit, Orientierung und Anleitung, um schulische Aufgaben zu bewältigen und am gesellschaftlichen Schulleben teilnehmen zu können. Schulbegleiter/innen begleiten Kinder und Jugendliche in Kitas, Regel- und Förderschulen, Berufs- und Hochschulen
Schulassistenz ist ein wichtiges Glied in der Kette, um Inklusion für Kinder und Jugendliche möglich zu machen.
Kursdauer und Kurstermine
Bitte beachten Sie, dass – aufgrund der aktuellen Situation – die Fortbildung Online stattfindet.
4-Wochen-Kurs (Vollzeit) 160 UE
Montag bis Freitag, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr (8 UE)
8-Wochen-Kurs (Teilzeit) 160 UE
Montag bis Freitag, 08:30 Uhr – 12:00 Uhr (4 UE)
Zertifikat: Therapon24-Zertifikat (trägerintern)
UE steht für Unterrichtseinheit. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Kursinhalte
Modul 1: Inklusion
Modul 2: Rechtliche Grundlagen
Modul 3: Pädagogische Grundlagen
Modul 4: Formen von Beeinträchtigungen
Modul 5: Psychosoziales Verhalten
Modul 6: Methoden der Kommunikation
Modul 7: Methoden und Techniken
Modul 8: Administrative Aufgaben
Modul 9: Pflegerische Aufgaben
Perspektiven nach der Weiterbildung
Wer nach diesem Fortbildungskurs im Bereich Schulassistenz an der Therapon24-Akademie in diesem Bereich arbeiten möchte, kann sich bei Therapon24 bewerben und direkt als Schulbegleiter starten.
Zielgruppe:
Die Weiterbildung richtet sich an Menschen von jung bis alt, die sich für eine Arbeit als Schulbegleiter mit beeinträchtigten Kindern oder Jugendlichen interessieren.
Voraussetzungen:
- Ausreichende Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich)
- Persönliche Eignung und soziales Engagement
- Soziale Kompetenzen und kommunikative Fähigkeiten
Teilnehmeranzahl: 15
Kosten:
- Für Arbeitssuchende mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Jobcenter werden die Kosten nach dem SGB II/III übernommen.
- Privat- oder Firmen-Teilnehmer auf Anfrage